Derzeit findet eine massive, von der Wirtschaft geförderte Weiterentwicklung der Fähigkeiten von Videoüberwachungssystemen statt. Dabei geht es darum, dass IT-Systeme das Verhalten der aufgenommenen Menschen bewerten und gegebenefalls einen Alarm auslösen. Der körperliche Angriff auf einer Person beispielweise soll einen Alarm erzeugen.
Eine solche Herangehensweise ist aber hoch problematisch. Denn letzlich legt damit der Algorithmus eines Informatikers fest, was zu einem von den Sicherheitsbehörden beachteten Ereignis wird. Gleichzeitig wird damit immer ein Muster etabliert, auf das man sich natürlich als Straftäter auch einstellen kann. Deshalb ist es wichtig, der präventiven Grundabsicht der Videoüberwachung Rechnung zu tragen und versiertes Fachpersonal vor die Bildschirme zu setzen, die dann individuell handeln können.
Antrag: | Die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit wahren |
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Antragsteller*in: | KV Potsdam-Mittelmark (dort beschlossen am: 15.03.2017) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 15.03.2017, 12:01 |
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