Wie die Listen aufgestellt werden, ist eine Angelegenheit, die Parteien gem. Art. 21 (1) GG autonom entscheiden. Eine Einschränkung der Parteienautonomie kann nicht im Sinne des LaVo sein. Ob eine Partei offene Listen zulässt oder nicht, ist ihre Entscheidung.
Die Abschaffung der Verhältniswahl zugunsten der Mehrheitswahl ist auch nicht zielführend, weil die Erfahrung zeigt, dass bei der Mehrheitswahl gerade kleine Parteien nicht mehr zum Zuge kommen.
Antrag: | Demokratie verteidigen und weiter entwickeln |
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Antragsteller*in: | Thomas Dyhr |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 10.03.2017, 16:34 |
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