Der Antrag des LaVo fokussiert auf den seltenen Fall von Doppelmandaten und drückt sich um die tatsächlich entscheidenden und gefährlichen Inkompatibilitäten herum.
Die stille Mitwirkung von Lobbygruppen in den Parlamenten ist es, welche die parlamentarische Demokratie in Verruf bringt.
Die Trennung von Amt und Mandat ist es, die immer wieder unschöne öffentliche Diskussionen hervorruft. Die Trennung von Amt und Mandat ist durchsetzbar, wenn die Unvereinbarkeit von Mandat und Amt gesetzlich festgeschrieben wird. Wenn Abgeordnete nicht zu Ministern/ Ministerinnen und Staatssekretären/ Staatssekretärinnen berufen werden dürfen, bleibt nur die Rückgabe des Mandates, wenn man das Regierungsamt will.
Schwieriger ist die Durchsetzung bei Verbänden etc. Deswegen schlage ich hierzu nur eine Debatte über das „wie“ der Durchsetzung vor.
Antrag: | Demokratie verteidigen und weiter entwickeln |
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Antragsteller*in: | Thomas Dyhr |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 10.03.2017, 16:50 |
Kommentare
Martin Eiselt:
Der Satz: "Ebenso unvereinbar ist die zeitgleiche Ausübung eines Mandates mit Funktionen in Wirtschaft, Verbänden und Vereinen." ist zu absolut formuliert. Das hieße dann nämlich auch, dass Aktivisten von Greenpeace, Amnesty oder auch G.-führer von Energiewende-Unternehmen kein Mandat erhalten dürften. Das Thema muss aber in die Richtung entwickelt werden, dass nachhaltig dafür Sorge getragen werden muss, dass insbesondere die Wirtschaft mit sehr viel mehr Budget keinen größeren Einfluss erhält als Umweltorganisationen.