Die freie Unterschriftensammlung verlagert die Verantwortung für die Richtigkeit der gesammelten Unterschriften von der Verwaltung auf die Initiatoren. Durch diese Verlagerung entsteht ein Interessenkonflikt, aus dem nach den Erfahrungen, die nunmehr reichlich in Bernau leider gesammelt werden mussten, der „wilde Westen“ resultiert. Wer Interesse an dem Erfolg des Volksbegehrens hat, hat ein Interesse daran, möglichst viele Unterschriften zu sammeln und nicht daran, seine schönen Unterschriften totzuprüfen.
Wenn – wie in Bernau – mutmaßlich bezahlte Drückerkolonnen von BVB/ FW auf Tour gehen, um Unterschriften zu sammeln, dann werden diese die Unterschriften bringen. Wie die zusammenkommen, ist im Nachhinein nur unzureichend durch Abgleich mit den Meldedaten anhand der Plausibilität prüfbar. Ob diese durch Nötigung, Urkundenfälschung, endloses Beschwatzen mit Desinformation zustande kommen, ist im Ergebnis nicht prüfbar. Entsprechende Beschwerden kamen in Bernau aber zuhauf – gerade von Senioren, die bis an die Wohnungstür verfolgt wurden.
Das Argument, solche Verfahrensweisen seien strafbar, verfängt nicht, weil Strafbarkeit setzt Anzeige und Ermittelbarkeit der Täter voraus. Und daran fehlt es in aller Regel.
Will man auf solcher Basis ohne ernsthafte Kontrolle allen Ernstes politische Willensbildung im Land erzwingen?
Die Unterschriftenlisten in Behörden sichern wenigstens das nötigungs- und fälschungsfreie Zustandekommen der Unterschriften und die Richtigkeit der Personalien und sind deswegen unverzichtbar.
Auch das Argument, dass die freie Unterschriftensammlung eine alte grüne Forderung sei, verfängt nicht wirklich. Mensch ist lernfähig und wenn eine gut gemeinte Idee beim Härte-test mit der schnöden Wirklichkeit scheitert, dass ist es sinnvoll, aus der Erfahrung zu lernen und die eigene Position zu korrigieren.
Da sich der LaVo bei der öffentlichen Erklärung der Volksinitiative zur direkten Demokratie auf frühere Beschlusslagen berief und das Scheitern des Demokratieantrages in vergangenen Jahr ignorierte, wurde in den Änderungsantrag definitiv hineingeschrieben, dass die Forderung aufgegeben wird. Dadurch werden frühere Beschlusslagen korrigiert.
Antrag: | Demokratie verteidigen und weiter entwickeln |
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Antragsteller*in: | Thomas Dyhr |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 10.03.2017, 16:59 |
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Martin Eiselt: