Eine Viermonatsfrist zur Korrektur von Beschlüssen der Kommunalvertretung bedeutet Stillstand bei den Investitionen. Es kann von keinem Bürgermeister verlangt werden, auf der Grundlage von Entscheidung der Kommunalvertretung Aufträge auszulösen, wenn er befürchten muss, dass nach Auslösung der Aufträge und damit entstandenen Schadensersatzansprüchen ein Bürgerentscheid die getroffene Entscheidung aufhebt. Da häufig genug auch Fördermittelvergaben fristgebunden sind, würden Verzögerungen durch ein Abwarten der Fristen für Plebiszite kommunale Projekte häufig unmöglich machen.
Beispiel: Die Entscheidung für den Bernauer Rathausneubau beinhaltete die Frage, ob 3 Mio. €, die bereits in der Planung steckten zzgl. bereits ausgelöster Verträge zum Fenster herausgeworfen werden sollen.
Diese Forderung ist höchst schädlich und gehört gestrichen.
Antrag: | Demokratie verteidigen und weiter entwickeln |
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Antragsteller*in: | Thomas Dyhr |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 10.03.2017, 17:29 |
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