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Antrag: | Demokratie verteidigen und weiter entwickeln |
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Antragsteller*in: | Martin Eiselt |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 19.03.2017, 07:25 |
Antrag: | Demokratie verteidigen und weiter entwickeln |
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Antragsteller*in: | Martin Eiselt |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 19.03.2017, 07:25 |
2. Personelle Zusammensetzung der Parlamente
Die Wahl von Abgeordneten über sichere Listenplätze oder direkt über eine relative Mehrheit vonDirektmandate, die oft kaum mehr als 20% der Wähler*innen repräsentieren, ist aus demokratischer Sicht zumindest fragwürdig. Wir streben eine Diskussion über Wahlrechtsreformen an, die sich
Demokratie verteidigen und weiter entwickeln
Präambel
In einer Zeit, in der viel über „Politikverdrossenheit“ und die Abkehr von
unserem demokratischen System gesprochen wird, zeigen die sogenannten „Mitte-
Studien“ interessante Ergebnisse: in den letzten zehn Jahren ist der Anteil des
sogenannten „demokratischen Milieus“ deutlich gestiegen und in ihm auch das
Vertrauen in die Institutionen des demokratischen Rechtsstaates. In dem kleiner
werdenden antidemokratisch-autoritären Milieu ist es allerdings zu einem
massiven Vertrauens-verlust, einer gefährlichen Radikalisierung und
Polarisierung verbunden mit einer erschreckend hohen Gewaltakzeptanz gekommen.
Demokratiefeindlichkeit, Zustimmung zu einer rechtsautoritären Diktatur,
rassistisches und völkisches Denken sowie Abwertung von Minderheiten gehen dabei
meist Hand in Hand. Aus diesen Milieus erschallen die „Volksverräter“- Rufe
gegen demokratisch gewählte Abgeordnete und die Abwertung freier Medien als
„Lügenpresse“. Interessensgegensätze innerhalb der Bevölkerung werden negiert
und ein angeblicher homogener Volkswille dem Parlamentarismus gegenüber
gestellt. Diese Milieus sind in einem steigenden Umfang für eine
Wahlentscheidung zugunsten der AfD mobilisierbar.
Bündnis 90/Die Grünen in Brandenburg werden sich mit aller Kraft Angriffen gegen
unsere parlamentarische Demokratie, den demokratischen Rechtsstaat und unsere
freie und offene Gesellschaft entgegenstellen. Wir wollen den Schulterschluss
gegen Kräfte, die die Systemfrage stellen und die hart erkämpfte Demokratie
insgesamt ablehnen.
Aber auch bei grundsätzlicher Zustimmung zur Demokratie haben etliche Menschen
die Auffassung, sie könnten sowieso keinen Einfluss auf Regierungshandeln nehmen
und halten es für sinnlos, sich politisch zu engagieren. Eine lebendige
Demokratie lebt jedoch vom Mitmachen, vom Einmischen. Dies wollen wir daher auf
allen Ebenen fördern: Maßnahmen zur Steigerung der Wahlbeteiligung, Ermutigung
von Frauen und Männern, für Vertretungen und Parlamente zu kandidieren, Stärkung
der Rechte von Gemeindevertreter*innen und Beiräten, Verbesserung von
Bürgerbeteiligung und Stärkung direktdemokratischer Beteiligung sowohl auf
Landesebene als auch auf kommunaler Ebene.
Wir sehen direktdemokratische Elemente als eine gute Ergänzung unserer
repräsentativen parlamentarischen Demokratie an. Das Volk übt seine Souveränität
in Wahlen und in Abstimmungen aus. Auch wenn das parlamentarische
Gesetzgebungsverfahren der Regelfall bleiben wird, so hat ein durch
Volksabstimmung oder Bürgerentscheid zustande gekommenes Gesetz oder Anliegen
die gleiche Rechtsbindung. Den Bürgerinnen und Bürgern in Brandenburg wird es
aber immer noch sehr schwer gemacht, direktdemokratische Entscheidungen zu
treffen. Da wollen wir ran und unnötige Hürden beseitigen. Von oben angesetzte
Volksentscheide lehnen wir dabei ab. Direkte Demokratie soll ein Instrument für
die Bevölkerung sein, und nicht als Feigenblatt für politische
Verantwortungslosigkeit gewählter Vertreter*innen dienen.
Bündnis 90/Die Grünen können auf eine lange Tradition im Einsatz für mehr
Mitbestimmung zurückblicken. Wir als Bündnisgrüne wollen aus einem
emanzipatorischen Ansatz die Lust auf mehr Demokratie fördern. Parlamentarismus
und Direkte Demokratie können sich gut gegenseitig ergänzen. Den Versuchen aus
dem rechtspopulistischen und rechtsextremistischen Milieu sich als Gralshüter
der Direkten Demokratie aufzuspielen und diese gegen den Parlamentarismus in
Stellung zu bringen erteilen wir eine klare Absage. Die Wahrung
verfassungsmäßiger Grund- und Freiheitsrechte ist nicht verhandelbar.
A Repräsentative Demokratie weiter entwickeln – Politik des Gehörtwerdens
Die parlamentarische Demokratie ist der Regelfall und sie soll es auch bleiben.
Trotz aller Unkenrufe funktioniert die repräsentative Demokratie in Deutschland
sehr gut. Das bedeutet allerdings nicht, dass keine Verbesserungen mehr möglich
sind. Die Unterrepräsentanz bestimmter Teile der Bevölkerung, geringe
Einflussnahme auf die personelle Zusammensetzung des Parlaments, die Beteiligung
am Gesetzgebungsverfahren sind beispielhafte Punkte, die angegangen werden
müssen. Zudem haben die Parteien an Vertrauen eingebüßt. Wir wollen die Lust
wecken, sich aktiv einzubringen und dafür das Verhältnis zwischen Politik,
Verwaltung und Zivil-gesellschaft auf eine neue Basis stellen, die auf Dialog
und gegenseitiger Wertschätzung beruht.
1. Repräsentanz von Frauen erhöhen
In den Parlamenten sind Frauen immer noch unterrepräsentiert. Auf der kommunalen
Ebene beträgt der Frauenanteil nur 25 Prozent. Bündnis 90/Die Grünen hat schon
seit langem eine Mindestquotierung für Listen. Frankreich hat sogar ein
Paritätsgesetz erlassen, das sicherstellt, dass bei Wahlen die Hälfte der
Kandidierenden Frauen sind. Wir wollen ein Paritätsgesetz auch für Brandenburg
und unterstützen entsprechende Initiativen auf Bundesebene.
2. Personelle Zusammensetzung der Parlamente
Die Wahl von Abgeordneten über sichere Listenplätze oder direkt über eine Direktmandate, die oft kaum mehr als 20% der Wähler*innen repräsentieren, ist aus demokratischer Sicht zumindest
relative Mehrheit von
fragwürdig. Wir streben eine Diskussion über Wahlrechtsreformen an, die sich
u.a. mit offenen Listen und Rangfolgeverfahren beschäftigt. Doppelmandate, also
das Wahrnehmen von Mandaten in mehreren Parlamenten auf Landes-, Bundes- oder
Europaebene, lehnen wir ab.
3. Partizipative Gesetzgebungsverfahren
Viele Themen werden in der Gesellschaft breit diskutiert. Das sollte sich das
Parlament durch partizipative Gesetzgebungsverfahren zu Nutze machen. Wir wollen
dabei die Erfahrungen aus Baden-Württemberg mit der „Politik des Gehörtwerdens“
aufgreifen. So sollen auch Bürger*innen Gesetze im Zuge der ohnehin
stattfindenden Verbändeanhörung Gesetzesvorschläge kommentieren können. Darüber
hinaus helfen in bestimmten Fällen Dialogforen oder über Losverfahren
zusammengestellte Bürgerversammlungen konfliktträchtige Vorhaben zu entschärfen.
Dies muss in eine Gesamtstrategie eingebettet werden, die Anregungen der Bürger
mit bestehenden Beteiligungsinstrumenten verzahnt, die nötigen Kompetenzen in
der Verwaltung aufbaut und den gesamten Ablauf transparent auf einem
Beteiligungsportal zusammenführt.
4. Parlamentsdebatten erlebbarer machen
Wir wollen Parlamentsdebatten aktueller und lebhafter gestalten. Der rituelle
Charakter der Fragestunden mit vorgefertigten Fragen und Antworten muss durch
freie Fragemöglichkeiten und offene Antwort- und Debattenrunden auf Antrag auch
direkt an die Ministerpräsidentin bzw. den Ministerpräsidenten ergänzt werden.
Aktuelles Stunden müssen einen aktuellen Bezug haben und auch in Ausschusswochen
ermöglicht werden. Regierungserklärungen müssen auch von der Opposition
eingefordert werden können.
Die meisten der genannten Punkte treffen ebenso auf die kommunale Ebene zu.
Einige speziell kommunale Fragen, müssen jedoch gesondert betrachtet werden.
1. Anliegen von Dörfern und Ortsteilen
Gemeindegebietsreformen und -fusionen haben dazu geführt, dass die Anliegen von
Dörfern und Ortsteilen in den übergeordneten Gemeinde-Parlamenten und auch im
Landtag immer schwerer Gehör finden. Im Sinne der Subsidiarität wollen wir
weitere Wege suchen, die Ortsteile und Dörfer in ihrer politischen Sichtbarkeit
zu stärken. Dazu gehört v.a. die Stärkung von Ortsvorsteher*innen, Ortsbeiräten
und der Möglichkeiten von Ortsteilbudgets sowie die Sicherstellung der
Repräsentanz der Ortsteile in der Gemeindevertretung.
2. Einwohnerantrag
Zurzeit muss ein Einwohnerantrag von mindestens 5% der Wahlberechtigten
unterzeichnet sein. Wir rufen die Gemeinden dazu auf von der Möglichkeit
Gebrauch zu machen diese Hürde zu senken, wenn sie dazu führt, dass gar keine
Einwohneranträge gestellt werden.
3. Einwohnerversammlung
Die Kommunalverfassung stellt es den Kommunen frei, unter welchen Bedingungen es
zu einer Einwohnerversammlung kommt. 5% der Einwohner*innen sollten aber in
jedem Fall eine solche einfordern können, wie es in der alten Kommunalverfassung
noch zugesichert wurde.
4. Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
Insbesondere Kinder und Jugendliche müssen mit altersgerechten Angeboten
eingebunden werden, wenn sie betroffen sind. Nach dem Vorbild Schleswig-
Holsteins muss eine verpflichtende Beteiligung von Jugendlichen an sie
betreffenden Planungsprozessen in die Kommunalverfassung aufgenommen werden. Wie
die konkrete Beteiligung vor Ort aussehen soll (Kinder- und Jugendparlamente,
Kinder- und Jugendforen oder projektbezogene Beteiligungsformen), wird den
Kommunen überlassen. Dabei sollten die Qualitätsstandards zum Tragen kommen, die
die Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunale Kinderinteressenvertretungen entwickelt
hat. Zur vollständigen Umsetzung der UN-Kinderrechts-Konvention sollten neben
Kinderinteressenvertretungen auch Kinderbeauftragte, Anlaufstellen für Kinder
und Jugendliche und unabhängige Ombudsstellen in den Kommunen eingerichtet
werden.
5. Direktwahl von Beiräten ermöglichen
Die Kommunalverfassung schreibt bisher vor, dass Beiräte zur Vertretung
bestimmter Interessen-gruppen, durch die Gemeindevertretung selbst gewählt bzw.
benannt werden müssen. Wir wollen ermöglichen, dass diese Beiräte auch direkt
gewählt werden können, wie das in Gemeinden wie Falkensee oder Dallgow-Döberitz
bereits durchgeführt wurde.
6. Bürger*innenhaushalte
Einige Gemeinden in Brandenburg, sowohl kleinere wie Borkheide als auch größere
wie Potsdam, haben einen Bürgerhaushalt eingeführt. Wir setzen uns weiter dafür
ein, dass dieses Instrument in immer mehr Gemeinden zur Anwendung kommt.
B Die Vorteile der Direkten Demokratie nutzen
Volksbegehren und -entscheiden keine Steine in den Weg legen
Die Direkte Demokratie ist nicht die bessere Form der Gesetzgebung, sie kann die
Parlamente allerdings dabei ergänzen, Interessenskonflikte in einem formalen
Rahmen zu lösen. In Brandenburg wird es der Zivilgesellschaft bisher
außergewöhnlich schwer gemacht, direktdemokratische Entscheidungen zu erzwingen.
Seit wir 1992 die Volksgesetzgebung in der Brandenburger Verfassung verankert
haben, ist noch nie ein Volksentscheid „von unten“ zustande gekommen. Auch eine
von uns angeschobene Reform im Jahr 2012 mit Verlängerung der Eintragungsfristen
und Möglichkeit des Briefeintrags hat daran nichts ändern können.
1. Finanzwirksame Gesetze zulassen
Da eine Vielzahl wichtiger politischer Entscheidungen mit finanziellen Folgen
verbunden sind, wollen wir finanzielle Auswirkungen nicht als
Ausschlusskriterium erhalten. Die Beschränkungen wollen wir dahingehend lockern,
dass lediglich Initiativen zum Landeshaushaltsgesetz ausgeschlossen sind, um das
Budgetrecht als Königsrecht des Parlaments zu erhalten.
2. Obligatorische Prüfung durch Verfassungsgericht
Die erforderliche Prüfung erfolgreicher Volksinitiativen auf
verfassungsrechtliche Zulässigkeit soll zukünftig obligatorisch beim
Landesverfassungsgericht und nicht mehr beim Hauptausschuss des Landtages
liegen. Auf diese Weise sollen politisch motivierte Ablehnungen von
Volksinitiativen/ Volksbegehren durch die Landtagsmehrheit ausgeschlossen
werden.
3. Unterschriftsbogen der Volksinitiative entschlacken
Die Überschrift und die Kernforderungen einer Initiative auf dem
Unterschriftenbogen reichen aus, wenn der vollständige Wortlaut des
Gesetzesentwurfes beiliegt. Andernfalls werden Volksinitiativen zu unsachgemäßer
Verkürzung des Sachverhalts gezwungen.
4. Freie Unterschriftensammlung auch für Volksbegehren
Auch Brandenburg muss endlich die freie Unterschriftensammlung für Volksbegehren
zulassen, wie es die Mehrheit der Bundesländer bereits tut. Die Möglichkeit,
sich in eine in einem amtlichen Raum ausliegende Liste inzutragen, soll erhalten
bleiben. Das aufwendige Amtseintragungs-verfahren soll abgeschafft, die Listen
durch den/die Landesabstimmungsleiter*in nachgelagert geprüft werden. Auf den
Briefeintrag mit Eintragungsschein kann verzichtet werden. Somit können auch die
Kommunen entlastet werden.
5. Quoren anpassen
Das Zustimmungsquorum beim Volksentscheid soll auf 15 Prozent für einfache
Gesetze und auf 30% für Verfassungsänderungen abgesenkt werden. Dafür könnte das
Unterschriftenquorum beim Volksbegehren auf 5% erhöht werden.
6. Obligatorische Volksabstimmungen - extra Abstimmung
Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg fordert, dass für bestimmte Fragen ein
Volksentscheid zwingend vorgeschrieben ist. Dies soll generell für
Verfassungsänderungen gelten. Weiterhin soll das für Privatisierungen von
Landeseigentum mit landesweiter Bedeutung gelten, die nicht mindestens mit einer
Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag beschlossen wurden. Ausgeschlossen sind dabei
Privatisierungen, die aus Entscheidungen höherer Ebenen resultieren.
7. Abstimmungen und Wahlen zusammenlegen
Sollte innerhalb von sechs Monaten nach einem erfolgreichen Volksbegehren eine
brandenburgweite Wahl stattfinden, sind diese Wahl und der Volksentscheid
zusammen zu legen.
8. Kostenerstattung
Für Volksbegehren soll es im Anschluss eine Erstattung für nachgewiesene Kosten
von 0,25 € je gültiger Eintragung, maximal jedoch von 30.000 € durch das Land
geben. Volksentscheids-kampagnen sollen im Anschluss ebenfalls 0,25€ je gültiger
Ja-Stimme, maximal jedoch 125.000 € erhalten.
Bürgerbegehren ermöglichen
Die Gemeinden und Städte sind die politischen Einheiten, mit denen sich die
Bürgerinnen und Bürger am stärksten verbunden fühlen. Gerade hier ist es
wichtig, die Menschen so weit wie möglich an den politischen Prozessen vor Ort
teilhaben lassen. Bisher sind die Möglichkeiten noch eingeschränkter als auf der
Landesebene. In den über 400 Kommunen Brandenburgs gab es seit 1992 lediglich 55
Bürgerentscheide. Hochgerechnet bedeutet das im Schnitt ca. alle 180 Jahre ein
Bürgerentscheid in jeder Gemeinde. Wir wollen an folgenden Stellschrauben
drehen.
1. Ausschlusskatalog entschlacken
Derzeit gibt es in der Kommunalverfassung einen umfangreichen Katalog, zu
welchen Themen ein Bürgerentscheid gar nicht erst stattfinden darf. Dieser
Negativkatalog muss auf die Bereiche Haushaltssatzung, Pflichtaufgaben nach
Weisung und Auftragsangelegenheiten sowie Anträge mit gesetzwidrigem Ziel
beschränkt werden.
2. Zulässigkeitsprüfung durch die Kommunalaufsicht
Bisher prüft die betroffene Kommunalvertretung, ob ein Bürgerbegehren zulässig
ist. Da es dort zu Interessenskonflikten kommen kann, soll stattdessen zukünftig
die Kommunalaufsicht das Begehren beraten und letztlich über die Zulässigkeit
befinden. Bevor es zu einem Bürgerentscheid kommt, soll ein erfolgreiches
Bürgerbegehren mit der betroffenen Kommunalvertretung einen Kompromiss
aushandeln können. Bisher verhindert ein Zwang zur unveränderten Übernahme
solche Kompromisse.
3. Kostenschätzung
Statt dem bisher geforderten Kostendeckungsvorschlag sollen die
Antragssteller*innen lediglich die finanziellen Auswirkungen benennen müssen,
wie es in Berlin bereits gelebte Praxis ist.
4. Fristen für Korrekturbegehren anpassen
Begehren, die sich gegen einen Beschluss der Kommunalvertretung wenden
unterliegen bisher Fristen, die solche Begehren faktisch verhindern. Wir
schlagen eine 4-Monatsfrist vor, die erst nach Bekanntgabe im Amtsblatt beginnt.
5. Quoren senken
Das Quorum für ein erfolgreiches Bürgerbegehren sollte auf 5 Prozent gesenkt
werden. Das bisher geforderte Zustimmungsquorum für einen erfolgreichen
Bürgerentscheid von 25 Prozent ist auf 15 Prozent zu senken. Die Briefabstimmung
ist in jedem Falle zu ermöglichen.
6. Begehren auf Stadt- und Ortsteilebene zulassen
Bürgerbegehren sind auch auf Orts- und Statteilebene zuzulassen, wenn das
Begehren sich lediglich auf diese bezieht.
C Information und Transparenz – die Qualität der Debatte erhöhen
Alle Formen der Demokratischen Teilhabe beruhen auf einer gemeinsamen
Grundvoraussetzung: dass Mündige Bürgerinnen und Bürger informiert diskutieren
und entscheiden können. Wir wollen eine Debattenkultur, die auf der Basis von
Fakten und gegenseitigem Respekt zu einem echten Austausch von Argumenten führt.
Der Eindruck von Mauschelei und zurückgehaltenen Informationen gefährdet diese
Debattenkultur, vereinfacht populistische Meinungsmache und verhindert eine
umfassende Willensbildung. Wir stehen daher ein für klare Transparenzregeln,
politische Bildung und einen fairen Umgang miteinander.
1. Transparenzgesetz
Politik und Verwaltung sollten stets offenlegen welche Grundlagen ihrem Handeln
zu Grund liegen, um fundierte politische Debatten zu ermöglichen. Wir wollen ein
Transparenzgesetz einführen, das sich an den Regelungen des Hamburger Beispiels
orientiert. Die Vorstellung des ”Amtsgeheimnisses” soll wie dort ersetzt werden
durch eine Kultur der Transparenz, in der Verwaltungsdokumente automatisch
veröffentlicht werden, wenn nicht wichtige Gründe dagegen stehen. Dieses soll
auf allen Verwaltungsebenen den Zugang zu Informationen regeln und diese zentral
auf einer Online-Plattform verfügbar machen.
2. Gesellschaftliche Bildung im Umgang mit Informationen
Die beinahe unbegrenzten Möglichkeiten zu ungefilterter Information und
Kommunikation im Internet stellen eine einzigartige Chance für politische
Diskurse dar. Allerdings stellt es auch erhebliche Anforderungen an die
Fähigkeiten von Bürgerinnen und Bürgern, die Masse an Informationen nach
Qualität, Güte und Wahrheit zu filtern. Hier gilt es Bildung zu betreiben und
darüber aufzuklären welche Kriterien für gute journalistische Arbeit gelten.
Dazu zählt sowohl ein starker Fokus auf Medienkompetenz und logisches
Argumentieren in der Schule als auch Bildungsangebote durch Volkshochschulen,
die Bundeszentrale für Politische Bildung sowie Initiativen aus der
Zivilgesellschaft.
3. Kampf dem Hass
Sogenannte Hate Speech, Gewalt im Netz und Hasspropaganda stellen eine Bedrohung
für unsere offene Gesellschaft dar, da sie Menschen gezielt von der
gleichberechtigten Teilnahme an einer Debatte abhalten. Einschüchterungen und
Straftaten müssen mit allen rechtsstaatlichen Mitteln verfolgt werden. Außerdem
muss zivilgesellschaftliches Engagement im Kampf gegen Hate Speech gestärkt
werden. Der Ausweitung der privaten Rechtsdurchsetzung widersprechen wir,
stattdessen fordern wir einen Ausbau der Kapazitäten und gezielte Schulungen bei
Polizei und Staatsanwaltschaften in diesem Bereich. Zudem braucht es einfachere
Wege solche Inhalte zu melden und anzuzeigen.
4. Fairer Wahlkampf
Bündnis 90/Die Grünen haben zum Bundestagswahlkampf eine Selbstverpflichtung
beschlossen, die zu einem fairen Wahlkampf beitragen soll. Darin verpflichten
wir uns immer deutlich zu machen, wer die/der Absender*in einer Nachricht ist,
auf Social Bots zu verzichten, die Wahlkampffinanzen transparent dazustellen,
den Wahlkampf auf Grundlage von Fakten zu führen und auf Big Data bei der
Identifizierung von Zielgurppen wie im US-Wahlkampf zu verzichten. Alle Parteien
sind aufgerufen, diese Selbstverpflichtung selbst einzugehen, sie weiter zu
entwickeln und sie zu verbreiten.
Änderung hat editionalen Charakter.
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