3. Partizipative Gesetzgebungsverfahren
Viele Themen werden in der Gesellschaft breit diskutiert. Das sollte sich das Parlament durch partizipative Gesetzgebungsverfahren zu Nutze machen. Wir wollen dabei die Erfahrungen aus Baden-Württemberg mit der „Politik des Gehörtwerdens“ aufgreifen. So sollen auch Bürger*innen, Gesetzesvorschläge im Zuge der ohnehin stattfindenden Verbändeanhörung kommentieren können. Darüber hinaus helfen in bestimmten Fällen Dialogforen oder über Losverfahren zusammengestellte Bürgerversammlungen konfliktträchtige Vorhaben zu entschärfen. Dies muss in eine Gesamtstrategie eingebettet werden, die Anregungen der Bürger mit bestehenden Beteiligungsinstrumenten verzahnt, die nötigen Kompetenzen in der Verwaltung aufbaut und den gesamten Ablauf transparent auf einem Beteiligungsportal zusammenführt.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antrag: | Demokratie verteidigen und weiter entwickeln |
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Antragsteller*in: | Martin Eiselt |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 19.03.2017, 07:43 |
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