Der Ortsteil ist die untere repräsentative Ebene. Ihr zunehmender Bedeutungsverlust trägt maßgeblich zur Politikverdrossenheit bei. Besonders dort, wo in Gemeinden kleine Ortsteile mit bevölkerungsstarken Ortsteilen zusammengeschlossen sind, werden die Belange kleiner Ortsteile immer weniger berücksichtigt.
Es geht im ersten Satz des Änderungsantrages darum, dass die Ortsteile die Rechte auch bekommen, die ihnen die Brandenburger Kommunalverfassung (Artikel 46, Absatz 2) zwar inhaltlich zugesteht, dies aber mit einer „Kann“-Bestimmung wieder aufweicht. „Ortbeiräte stärken“ heißt deshalb für uns, dass sie diese Rechte auch wirklich haben, denn kleine Ortsteile haben in großen Gemeinden keine Chance, diese sich demokratisch zu erstreiten.
Im zweiten Satz geht es darum, dass Entscheidungen in Kompetenz der Gemeinde nicht die Ortsgestaltungsrechte der Ortsbeiräte einfach aushebeln können, sondern dafür ein längerer Einvernehmensprozess notwendig ist. Das Wort „sollte“ sichert, dass die verfassungsmäßigen Rechte der Gemeindevertretung letztendlich trotzdem unangetastet bleiben. Die Verankerung des Einvernehmensprozesses in der Kommunalverfassung verpflichtet jedoch die Gemeinden gegenüber den Ortsteilen zu einer Lösungsfindung in Konfliktfällen bezüglich der Belange der Ortsteile, die ihre Rechte berühren.
PS: Dieser Änderungsantrag wurde im Rahmen der KMV des KV PM am 15.3.2017 diskutiert. Da er noch nicht fertig ausformuliert vorlag, konnte kein abschließender Beschluss gefasst werden, stattdessen wurden Elisabeth Schroedter und Thomas Michel mit der Formulierung und Ulrike Wunderlich als GF mit der anschließenden Einstellung im Antragsgruen beauftragt. Der ausformulierte Antrag wurde per Mail an den KV verschickt, in der Folge haben folgende Mitglieder des KV, neben den Einreicher*innen Elisabeth Schroedter und Thomas Michel, noch einmal dezidiert ihre Unterstützung bekundet:
- Martina Heyden
- Heribert Heyden
- Annedore Brüske-Dierker
- Vincent Suchardt
- Peter Wittschorek
- Günther Schiemann
- Ulrike Wunderlich
Kommentare
Thomas Dyhr:
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Ich habe aus konkreter kommunalpolitischer Erfahrung heraus ein Problem damit, dass Ortsbeiräten eine Blockademöglichkeit an die Hand gegeben werden soll und werde diesen Änderungsantrag deswegen ganz sicher ablehnen.
Der Fall:
Wir hatten in Bernau die Situation, dass in einem Ortsteil eine geeignete öffentliche Immobilie stand, welche die Stadt dem Kreis auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Kreis und den kreisangehörigen Kommunen im Angesicht des bevorstehenden Winters für die Flüchtlingsunterbringung zur Verfügung stellte.
Natürlich gab's Krach infolge dieser Entscheidung und es wurde nur deswegen sogar auf Initiative der Anwohner (...mit unserer Unterstützung...) ein Ortsbeirat in diesem Teil Bernaus gebildet. <
Trotzdem war die Entscheidung der SVV/ des Bürgermeisters richtig, weil es zum einen keine Alternative gab und - hätte es sie gegeben - auch diese genutzt worden wäre.
Hätte der Ortsbeirat eine Blockademöglichkeit, hätte es diese Form der Unterbringung nicht geben können. Entscheidungen unter Gemeinwohlgesichtspunkten erfordern es zuweilen eben auch, dass mal gegen einen Ortsbeirat zum Wohle des Ganzen entschieden werden muss.
Deswegen - Beteiligung/ Anhörung/Antragsrecht JA, um die Argumente zu hören... Mitentscheidung NEIN.