Die Verfassung ist die Grundlage für Minderheiten- und Grundrechten. Diese bedürfen dem besonderen Schutz. Prinzipiell ist es natürlich sinnvoll, wenn auch über Änderungen an diesem Pfeiler unseres Landes abgestimmt wird. Aber problematisch ist es, wenn Änderungen vorgenommen werden, um bestimmte Gruppen dezidiert unter ihren Schutz zu stellen. Über die Rechte dieser Minderheiten wird dann von der Mehrheit abgestimmt, was dem Grundgedanken des Minderheitenschutzes widerspricht.
Andererseits benötigt die Verfassung immer wieder Anpassungen an neue Entwicklungen. Diese sind auch momentan schon mit hohen gesetzgeberischen Hürden verbunden. Wenn zu der benötigten parlamentarischen 2/3 Mehrheit dann noch ein Zustimmungsquorum von 30 % bei obligatorischen Volksabstimmungen kommt, sind Änderungen praktisch nur noch zu Wahlterminen möglich. Und selbst diese sind bei den durchgehend geringen Wahlbeteiligungen in Brandenburg von 47,9% (Landtagswahl 2014) oder gar nur 29,9 % (Europawahl 2009) nicht sicher. Dies könnte letztendlich zu einer Unfähigkeit der Herbeiführung von Verfassungsänderungen trotz politischem und gesellschaftlichem Konsens führen.
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