Antrag: | Demokratie verteidigen und weiter entwickeln |
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Antragsteller*in: | Thomas Dyhr |
Status: | Abgelehnt |
Eingereicht: | 25.03.2017, 10:00 |
Ä38 Globalalternative zu L1: Demokratie verteidigen und weiter entwickeln
Antragstext
Von Zeile 3 bis 10:
In einer Zeit, in der viel über „Politikverdrossenheit“ und die Abkehr von unserem demokratischen System gesprochen wird, zeigen die sogenannten „Mitte-Studien“ interessante Ergebnisse: in den letzten zehn Jahren ist der Anteil des sogenannten „demokratischen Milieus“ deutlich gestiegen und in ihm auch das Vertrauen in die Institutionen des demokratischen Rechtsstaates. In dem kleiner werdenden antidemokratisch-autoritären Milieu ist es allerdings zu einem massiven Vertrauens-verlust, einer gefährlichen Radikalisierung und Polarisierung verbunden mit einer erschreckend hohen Gewaltakzeptanz gekommen.
Streichung Z. 2-282 und Ersetzung des gesamten Antrags durch folgende Globalalternative:
Präambel
Bündnis 90/Die Grünen können auf eine lange Tradition im Einsatz für mehr Mitbestimmung zurückblicken.
Wir leben aktuell in einer Zeit des Umbruchs. Die jüngsten Wahlerfolge der AfD sind das traurige Ergebnis einer Entwicklung, die zu einer immer größer werdenden Distanz zwischen Bürgern und Politik führte. Diese Entwicklung ist demokratiegefährdend.
Diese Ereignisse und das Gewicht der Rechten in Ungarn, Frankreich und Polen, sowie der Wahlerfolg Donald Trumps in den USA zeigen deutlich, wohin die Reise gehen kann, wenn nicht die Ursachen analysiert und entschlossene Schritte gegen die Entwicklung unternommen werden.
Bündnis 90/Die Grünen in Brandenburg werden sich mit aller Kraft Angriffen gegen unsere parlamentarische Demokratie, den demokratischen Rechtsstaat und unsere freie und offene Gesellschaft entgegenstellen. Wir wollen den Schulterschluss gegen Kräfte, die die Systemfrage stellen und die hart erkämpfte Demokratie insgesamt ablehnen.
Aber auch bei grundsätzlicher Zustimmung zur Demokratie haben etliche Menschen die Auffassung, sie könnten ohnehin keinen Einfluss auf Regierungshandeln nehmen. Sie halten es für sinnlos, sich politisch zu engagieren oder sie haben bei der Bewältigung ihres Alltags mit Beruf und Familie tatsächlich oder vermeintlich zu wenig freie zeitliche Ressourcen, sich einzumischen.
Eine lebendige Demokratie lebt jedoch vom Mitmachen, vom Einmischen. Deswegen wollen wir bestehende Hindernisse bei der Wahrnehmung demokratischer Teilhabe beseitigen oder ggf. abmildern.
Keinesfalls werden wir den derzeit sehr aktiven rechtspopulistischen Kräften in die Falle laufen, die bestrebt sind, die repräsentative Demokratie zu delegitimieren und sich mit populären Aufregern als Vorkämpfer der direkten Demokratie aufzuspielen.
Diesen Kräften geht es nicht um die Stärkung von politischer Teilhabe der Bevölkerung und das Gemeinwohl, sondern um das Unterlaufen regelgerecht zustande gekommener Mehrheitsentscheidungen durch Einsatz von Instrumenten der direkten Demokratie und damit um einen demokratisch nicht legitimierten Machtzuwachs auf der Grundlage eines selbst definierten „Volkswillens“, der weder hinterfragt, noch argumentativ angegriffen werden kann.
Wir müssen zur Stärkung der repräsentativen Demokratie ihre Schwachstellen erkennen und beheben, denn zweifellos ist der Vertrauensverlust eines hörbaren Teils der Bevölkerung in Parteien, Politik und Demokratie einer Kombination aus strukturellen Schwachstellen und individuellem Fehlverhalten geschuldet.
Parlamentarismus und Direkte Demokratie können sich gut gegenseitig ergänzen. Direkte Demokratie ist aber nicht das universelle Allheilmittel zur Behebung von Schwachstellen und Verbesserung der Akzeptanz unserer Demokratie. Die These ist wenig überzeugend, dass mehr Entscheidungsspielräume bei der Ausübung von Plebisziten die Beteiligung an Wahlen und Abstimmungen steigern würden, wenn schon die bestehenden Möglichkeiten der unmittelbaren Einflussnahme heute nur von einer Minderheit der Bevölkerung genutzt werden.
Die Werkzeuge der direkten Demokratie bergen aufgrund der erfahrungsgemäß geringen Wahlbeteiligung die Gefahr in sich, dass das Gemeinwohlinteresse von lautstark vorgetragenen Partikularinteressen verdrängt wird. Es besteht hierdurch die Gefahr, dass das Demokratieprinzip durchbrochen wird.
Deswegen ist es wichtig, bei Veränderungen umsichtig vorzugehen. Die Wahrung verfassungsmäßiger Grund- und Freiheitsrechte, sowie das Demokratieprinzip sind für uns nicht verhandelbar und damit auch für Plebiszite nicht zugänglich.
A. Repräsentative Demokratie weiter entwickeln –
Die parlamentarische Demokratie ist der Regelfall und sie soll es auch bleiben. Trotz aller Unkenrufe funktioniert die repräsentative Demokratie in Deutschland sehr gut. Das bedeutet allerdings nicht, dass keine Verbesserungen mehr möglich sind.
Parteien haben an Vertrauen eingebüßt und verloren damit auch ihren Anspruch, den politischen Willen breiter Teile der Bevölkerung zu bündeln.
Wir wollen wieder die Lust wecken, sich aktiv einzubringen und dafür das Verhältnis zwischen Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft auf eine neue Basis stellen, die auf Dialog und gegenseitiger Wertschätzung beruht.
Parteienfinanzierung offenlegen
Zu einem bedeutenden Teil trugen Parteispendenskandale, Gewinn bringende Einflussnahmen von wirtschaftlichen Lobbygruppen auf Parlamentsentscheidungen und geheim gehaltene Interessenkollisionen zu dem schlechten Ruf bei, den Parteien und Politik heutzutage in weiten Teilen der Bevölkerung haben. Politik geriet in der öffentlichen Meinung in den unangenehmen Geruch, käuflich zu sein.
Es gilt, den Ruf der Parteien und der Politik wiederherzustellen. Nur die umfassende Wahrung von Transparenz, Rechtstreue und Integrität im Umgang mit den Parteifinanzen kann das Ansehen der Parteien wiederherstellen. Der Umgang mit Parteifinanzen muss über den Geruch der Käuflichkeit erhaben sein.
Repräsentanz von Frauen erhöhen
In den Parlamenten sind Frauen immer noch unterrepräsentiert. Auf der kommunalen Ebene beträgt der Frauenanteil nur 25 Prozent. Bündnis 90/Die Grünen hat schon seit langem eine Mindestquotierung für Listen. Frankreich hat sogar ein Paritätsgesetz erlassen, das sicherstellt, dass bei Wahlen die Hälfte der Kandidierenden Frauen sind. Wir wollen ein Paritätsgesetz auch für Brandenburg und unterstützen entsprechende Initiativen auf Bundesebene.
Personelle Zusammensetzung der Parlamente
Doppelmandate, also das Wahrnehmen von Mandaten in mehreren Parlamenten auf Landes-, Bundes- oder Europaebene, lehnen wir ab, weil die zeitliche Belastung einer ernsthaften Parlamentsarbeit die sachgerechte und zeitgleiche Wahrnehmung mehrerer Mandate nicht erlaubt.
Ebenso lehnen wir die zeitliche Wahrnehmung von Regierungsämtern und Mandaten ab, um dem Grundsatz der Gewaltenteilung Rechnung zu tragen. Um dieses Trennungsgebot auch durchsetzbar zu gestalten, wollen wir eine gesetzliche Unvereinbarkeitsregel einführen, welche die Ernennung von Abgeordneten zu Ministerämtern unterbindet.
Kritisch sehen wir zudem die zeitgleiche Ausübung eines Mandates mit Funktionen in Wirtschaft, Verbänden und Vereinen, weil hierdurch mehr oder weniger verdeckte Interessenkollisionen zu besorgen sind. Dieses Problemfeld ist erheblich schwerer lösbar, weil man einem Abgeordneten kaum ein ehrenamtliches Engagement untersagen kann. Wir wollen eine Diskussion, wie diesen Unvereinbarkeiten, z.B. durch Schärfung der Regeln im Umgang mit Befangenheit, Rechnung getragen werden kann werden kann.
Partizipative Gesetzgebungsverfahren
Viele Themen werden in der Gesellschaft breit diskutiert. Das sollte sich das Parlament durch partizipative Gesetzgebungsverfahren zu Nutze machen. Wir wollen dabei die Erfahrungen aus Baden-Württemberg mit der „Politik des Gehörtwerdens“ aufgreifen. So sollen auch Bürger*innen Gesetze im Zuge der ohnehin stattfindenden Verbändeanhörung Gesetzesvorschläge kommentieren können. Darüber hinaus helfen in bestimmten Fällen Dialogforen oder über Losverfahren zusammengestellte Bürgerversammlungen konfliktträchtige Vorhaben zu entschärfen.
Dies muss in eine Gesamtstrategie eingebettet werden, die Anregungen der Bürger mit bestehenden Beteiligungsinstrumenten verzahnt, die nötigen Kompetenzen in der Verwaltung aufbaut und den gesamten Ablauf transparent auf einem Beteiligungsportal zusammenführt.
Parlamentsdebatten erlebbarer machen
Wir wollen Parlamentsdebatten aktueller und lebhafter gestalten. Der rituelle Charakter der Fragestunden mit vorgefertigten Fragen und Antworten muss durch freie Fragemöglichkeiten und offene Antwort- und Debattenrunden auf Antrag auch direkt an die Ministerpräsidentin bzw. den Ministerpräsidenten ergänzt werden.
Aktuelles Stunden müssen einen aktuellen Bezug haben und auch in Ausschusswochen ermöglicht werden. Regierungserklärungen müssen auch von der Opposition eingefordert werden können.
Die meisten der genannten Punkte treffen ebenso auf die kommunale Ebene zu. Einige speziell kommunale Fragen, müssen jedoch gesondert betrachtet werden.
Anliegen von Dörfern und Ortsteilen
Gemeindegebietsreformen und -fusionen haben vielerorts nicht nur effizientere Gemeinden geschaffen, sondern auch dazu geführt, dass die Anliegen von Dörfern und Ortsteilen in den übergeordneten Gemeinde-Parlamenten und auch im Landtag immer schwerer Gehör finden. Im Sinne der Subsidiarität wollen wir weitere Wege suchen, die Ortsteile und Dörfer in ihrer politischen Sichtbarkeit zu stärken. Dazu gehört v.a. die Stärkung von Ortsvorsteher*innen, Ortsbeiräten und der Möglichkeiten von Ortsteilbudgets die Sicherstellung der Repräsentanz der Ortsteile in der Gemeindevertretung, sowie die Etablierung eines jährlichen Parlaments der Dörfer.
Einwohnerantrag
Zurzeit muss ein Einwohnerantrag von mindestens 5% der Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Wir rufen die Gemeinden dazu auf von der Möglichkeit Gebrauch zu machen diese Hürde zu senken, wenn sie dazu führt, dass gar keine Einwohneranträge gestellt werden.
Einwohneranträge sind auch auf Orts- und Stadtteilebene zuzulassen, wenn das Begehren sich lediglich auf diese bezieht.
Einwohnerversammlung
Die Kommunalverfassung stellt es den Kommunen frei, unter welchen Bedingungen es zu einer Einwohnerversammlung kommt. 5% der Einwohner*innen sollten aber in jedem Fall eine solche einfordern können, wie es in der alten Kommunalverfassung noch zugesichert wurde.
Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
Insbesondere Kinder und Jugendliche müssen mit altersgerechten Angeboten eingebunden werden, wenn sie betroffen sind. Nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins muss eine verpflichtende Beteiligung von Jugendlichen an sie betreffenden Planungsprozessen in die Kommunalverfassung aufgenommen werden. Wie die konkrete Beteiligung vor Ort aussehen soll (Kinder- und Jugendparlamente, Kinder- und Jugendforen oder projektbezogene Beteiligungsformen), wird den Kommunen überlassen. Dabei sollten die Qualitätsstandards zum Tragen kommen, die die Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunale Kinderinteressenvertretungen entwickelt hat. Zur vollständigen Umsetzung der UN-Kinderrechts-Konvention sollten neben Kinderinteressenvertretungen auch Kinderbeauftragte, Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche und unabhängige Ombudsstellen in den Kommunen eingerichtet werden.
Direktwahl von Beiräten ermöglichen
Die Kommunalverfassung schreibt bisher vor, dass Beiräte zur Vertretung bestimmter Interessengruppen, durch die Gemeindevertretung selbst gewählt bzw. benannt werden müssen. Wir wollen ermöglichen, dass diese Beiräte auch direkt gewählt werden können, wie das in Gemeinden wie Falkensee oder Dallgow-Döberitz bereits durchgeführt wurde.
Wir sind uns dabei der Gefahr bewusst, dass eine zu geringe Wahlbeteiligung bei der Direktwahl, wie in München geschehen, Möglichkeiten zur Unterwanderung und Übernahme der Gremien durch extremistische Gruppierungen schafft. Diese würden die politischen Möglichkeiten der Beiräte durch mangelnde Akzeptanz deutlich einschränken. Deswegen ist eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit der Festsetzung einer Mindest-Wahlbeteiligung bei der Wahl dieser Gremien zwingend erforderlich.
Bürger*innenhaushalte
Einige Gemeinden in Brandenburg, sowohl kleinere wie Borkheide als auch größere wie Potsdam, haben einen Bürgerhaushalt eingeführt. Wir setzen uns weiter dafür ein, dass dieses Instrument in immer mehr Gemeinden zur Anwendung kommt.
Übertragung von Sitzungen per Livestream
Potsdam und Bernau übertragen die Sitzungen ihrer Stadtverordnetenversammlungen per Livestream im Internet. Hierdurch wird eine niedrigschwellige Teilhabe der Bürger an den Entscheidungsprozessen in der Stadt ermöglicht. Die Kosten belaufen sich in Bernau auf ca. 18.000,00 € p.a. und erscheinen damit vertretbar. Wir möchten weitere Kommunen ermuntern, diesen Beispielen zu folgen und so daran zu arbeiten, die Kluft zwischen Politik und Bürgerschaft zu verringern.
B.Die Vorteile der Direkten Demokratie nutzen
Das Volk übt seine Souveränität in Wahlen und in Abstimmungen aus. Auch wenn das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren der Regelfall bleiben wird, so hat ein durch Volksabstimmung oder Bürgerentscheid zustande gekommenes Gesetz oder Anliegen die gleiche Rechtsbindung.
Von oben angesetzte Volksentscheide lehnen wir dabei grundsätzlich mit Ausnahme der obligatorischen Volksabstimmung ab. Direkte Demokratie soll ein Instrument für die Bevölkerung sein, und nicht als Feigenblatt für politische Verantwortungslosigkeit gewählter Vertreter*innen dienen.
Obligatorische Volksabstimmung
Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg fordert, dass für Privatisierungen von Landeseigentum mit landesweiter Bedeutung obligatorische Volksabstimmungen abgehalten werden, wenn sie nicht mindestens mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag beschlossen wurden. Ausgeschlossen sind dabei Privatisierungen, die aus Entscheidungen höherer Ebenen resultieren.
Die teuren Folgewirkungen früherer Privatisierungen öffentlichen Vermögens zur wenig nachhaltigen Deckung kurzfristiger Haushaltslücken zeigen die Notwendigkeit zusätzlicher Instrumente auf, um die durchaus bestehenden Anreize zum Ausverkauf öffentlicher Infrastruktur zu reduzieren.
Obligatorische Prüfung durch Verfassungsgericht
Die erforderliche Prüfung erfolgreicher Volksinitiativen auf verfassungsrechtliche Zulässigkeit soll zukünftig obligatorisch beim Landesverfassungsgericht und nicht mehr beim Hauptausschuss des Landtages liegen. Es handelt sich hierbei um eine juristische und nicht um eine politische Entscheidung. Deswegen ist die bisher praktizierte Regelung, die Entscheidung über die Zulässigkeit einer Volksinitiative dem politischen Raum zu übertragen, systemwidrig. Es kann dort zu Interessenskonflikten kommen, die nur durch Übertragung der Entscheidung auf eine neutrale und nur dem Gesetz verpflichtete Instanz zu vermeiden sind.
Abstimmungen und Wahlen zusammenlegen
Sollte innerhalb von sechs Monaten nach einem erfolgreichen Volksbegehren eine brandenburgweite Wahl stattfinden, sind diese Wahl und der Volksentscheid zusammen zu legen.
Kostenerstattung
Für Volksbegehren soll es im Anschluss eine Erstattung für nachgewiesene Kosten von 0,25 € je gültiger Eintragung, maximal jedoch von 30.000 € durch das Land geben. Volksentscheidskampagnen sollen im Anschluss ebenfalls 0,25€ je gültiger Ja-Stimme, maximal jedoch 125.000 € erhalten.
Durchführung von Bürgerbegehren
Die Gemeinden und Städte sind die politischen Einheiten, mit denen sich die Bürgerinnen und Bürger am stärksten verbunden fühlen. Gerade hier ist es wichtig, die Menschen so weit wie möglich an den politischen Prozessen vor Ort teilhaben lassen. Die bestehenden Regelungen der Kommunalverfassung für die Durchführung von Bürgerbegehren haben sich weitgehend bewährt. Verbesserungsbedarf sehen wir an zwei Stellen.
Zulässigkeitsprüfung durch die Kommunalaufsicht
Bisher prüft die betroffene Kommunalvertretung, ob ein Bürgerbegehren zulässig ist. Es handelt sich hierbei um eine juristische und nicht um eine politische Entscheidung. Deswegen ist die bisher praktizierte Regelung, die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Begehrens dem politischen Raum zu übertragen, systemwidrig. Es kann dort zu Interessenskonflikten kommen. Deswegen soll stattdessen zukünftig die Kommunalaufsicht über die Zulässigkeit des Begehrens befinden.
Bevor es zu einem Bürgerentscheid kommt, soll ein erfolgreiches Bürgerbegehren mit der betroffenen Kommunalvertretung einen Kompromiss aushandeln können. Bisher verhindert ein Zwang zur unveränderten Übernahme solche Kompromisse.
Kostenschätzung
Statt dem bisher geforderten Kostendeckungsvorschlag sollen die Antragsteller*innen lediglich die finanziellen Auswirkungen benennen müssen, wie es in Berlin bereits gelebte Praxis ist.
Information und Transparenz – die Qualität der Debatte erhöhen
Alle Formen der Demokratischen Teilhabe beruhen auf einer gemeinsamen Grundvoraussetzung: dass mündige Bürgerinnen und Bürger informiert diskutieren und entscheiden können. Wir wollen eine Debattenkultur, die auf der Basis von Fakten und gegenseitigem Respekt zu einem echten Austausch von Argumenten führt.
Der Eindruck von Mauschelei und zurückgehaltenen Informationen gefährdet diese Debattenkultur, vereinfacht populistische Meinungsmache und verhindert eine umfassende Willensbildung. Wir stehen daher ein für Transparenz, politische Bildung und einen fairen Umgang miteinander.
Selbstverpflichtung zum fairen Wahlkampf
Bündnis 90/Die Grünen haben zum Bundestagswahlkampf eine Selbstverpflichtung beschlossen, die zu einem fairen Wahlkampf beitragen soll. Darin verpflichten wir uns immer deutlich zu machen, wer die/der Absender*in einer Nachricht ist, auf Social Bots zu verzichten, die Wahlkampffinanzen transparent dazustellen, den Wahlkampf auf Grundlage von Fakten zu führen und auf Big Data bei der Identifizierung von Zielgruppen wie im US-Wahlkampf zu verzichten.
Alle Parteien sind aufgerufen, diese Selbstverpflichtung selbst einzugehen, sie weiter zu entwickeln und sie zu verbreiten.
Von Zeile 3 bis 10:
In einer Zeit, in der viel über „Politikverdrossenheit“ und die Abkehr von unserem demokratischen System gesprochen wird, zeigen die sogenannten „Mitte-Studien“ interessante Ergebnisse: in den letzten zehn Jahren ist der Anteil des sogenannten „demokratischen Milieus“ deutlich gestiegen und in ihm auch das Vertrauen in die Institutionen des demokratischen Rechtsstaates. In dem kleiner werdenden antidemokratisch-autoritären Milieu ist es allerdings zu einem massiven Vertrauens-verlust, einer gefährlichen Radikalisierung und Polarisierung verbunden mit einer erschreckend hohen Gewaltakzeptanz gekommen.
Streichung Z. 2-282 und Ersetzung des gesamten Antrags durch folgende Globalalternative:
Präambel
Bündnis 90/Die Grünen können auf eine lange Tradition im Einsatz für mehr Mitbestimmung zurückblicken.
Wir leben aktuell in einer Zeit des Umbruchs. Die jüngsten Wahlerfolge der AfD sind das traurige Ergebnis einer Entwicklung, die zu einer immer größer werdenden Distanz zwischen Bürgern und Politik führte. Diese Entwicklung ist demokratiegefährdend.
Diese Ereignisse und das Gewicht der Rechten in Ungarn, Frankreich und Polen, sowie der Wahlerfolg Donald Trumps in den USA zeigen deutlich, wohin die Reise gehen kann, wenn nicht die Ursachen analysiert und entschlossene Schritte gegen die Entwicklung unternommen werden.
Bündnis 90/Die Grünen in Brandenburg werden sich mit aller Kraft Angriffen gegen unsere parlamentarische Demokratie, den demokratischen Rechtsstaat und unsere freie und offene Gesellschaft entgegenstellen. Wir wollen den Schulterschluss gegen Kräfte, die die Systemfrage stellen und die hart erkämpfte Demokratie insgesamt ablehnen.
Aber auch bei grundsätzlicher Zustimmung zur Demokratie haben etliche Menschen die Auffassung, sie könnten ohnehin keinen Einfluss auf Regierungshandeln nehmen. Sie halten es für sinnlos, sich politisch zu engagieren oder sie haben bei der Bewältigung ihres Alltags mit Beruf und Familie tatsächlich oder vermeintlich zu wenig freie zeitliche Ressourcen, sich einzumischen.
Eine lebendige Demokratie lebt jedoch vom Mitmachen, vom Einmischen. Deswegen wollen wir bestehende Hindernisse bei der Wahrnehmung demokratischer Teilhabe beseitigen oder ggf. abmildern.
Keinesfalls werden wir den derzeit sehr aktiven rechtspopulistischen Kräften in die Falle laufen, die bestrebt sind, die repräsentative Demokratie zu delegitimieren und sich mit populären Aufregern als Vorkämpfer der direkten Demokratie aufzuspielen.
Diesen Kräften geht es nicht um die Stärkung von politischer Teilhabe der Bevölkerung und das Gemeinwohl, sondern um das Unterlaufen regelgerecht zustande gekommener Mehrheitsentscheidungen durch Einsatz von Instrumenten der direkten Demokratie und damit um einen demokratisch nicht legitimierten Machtzuwachs auf der Grundlage eines selbst definierten „Volkswillens“, der weder hinterfragt, noch argumentativ angegriffen werden kann.
Wir müssen zur Stärkung der repräsentativen Demokratie ihre Schwachstellen erkennen und beheben, denn zweifellos ist der Vertrauensverlust eines hörbaren Teils der Bevölkerung in Parteien, Politik und Demokratie einer Kombination aus strukturellen Schwachstellen und individuellem Fehlverhalten geschuldet.
Parlamentarismus und Direkte Demokratie können sich gut gegenseitig ergänzen. Direkte Demokratie ist aber nicht das universelle Allheilmittel zur Behebung von Schwachstellen und Verbesserung der Akzeptanz unserer Demokratie. Die These ist wenig überzeugend, dass mehr Entscheidungsspielräume bei der Ausübung von Plebisziten die Beteiligung an Wahlen und Abstimmungen steigern würden, wenn schon die bestehenden Möglichkeiten der unmittelbaren Einflussnahme heute nur von einer Minderheit der Bevölkerung genutzt werden.
Die Werkzeuge der direkten Demokratie bergen aufgrund der erfahrungsgemäß geringen Wahlbeteiligung die Gefahr in sich, dass das Gemeinwohlinteresse von lautstark vorgetragenen Partikularinteressen verdrängt wird. Es besteht hierdurch die Gefahr, dass das Demokratieprinzip durchbrochen wird.
Deswegen ist es wichtig, bei Veränderungen umsichtig vorzugehen. Die Wahrung verfassungsmäßiger Grund- und Freiheitsrechte, sowie das Demokratieprinzip sind für uns nicht verhandelbar und damit auch für Plebiszite nicht zugänglich.
A. Repräsentative Demokratie weiter entwickeln –
Die parlamentarische Demokratie ist der Regelfall und sie soll es auch bleiben. Trotz aller Unkenrufe funktioniert die repräsentative Demokratie in Deutschland sehr gut. Das bedeutet allerdings nicht, dass keine Verbesserungen mehr möglich sind.
Parteien haben an Vertrauen eingebüßt und verloren damit auch ihren Anspruch, den politischen Willen breiter Teile der Bevölkerung zu bündeln.
Wir wollen wieder die Lust wecken, sich aktiv einzubringen und dafür das Verhältnis zwischen Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft auf eine neue Basis stellen, die auf Dialog und gegenseitiger Wertschätzung beruht.
Parteienfinanzierung offenlegen
Zu einem bedeutenden Teil trugen Parteispendenskandale, Gewinn bringende Einflussnahmen von wirtschaftlichen Lobbygruppen auf Parlamentsentscheidungen und geheim gehaltene Interessenkollisionen zu dem schlechten Ruf bei, den Parteien und Politik heutzutage in weiten Teilen der Bevölkerung haben. Politik geriet in der öffentlichen Meinung in den unangenehmen Geruch, käuflich zu sein.
Es gilt, den Ruf der Parteien und der Politik wiederherzustellen. Nur die umfassende Wahrung von Transparenz, Rechtstreue und Integrität im Umgang mit den Parteifinanzen kann das Ansehen der Parteien wiederherstellen. Der Umgang mit Parteifinanzen muss über den Geruch der Käuflichkeit erhaben sein.
Repräsentanz von Frauen erhöhen
In den Parlamenten sind Frauen immer noch unterrepräsentiert. Auf der kommunalen Ebene beträgt der Frauenanteil nur 25 Prozent. Bündnis 90/Die Grünen hat schon seit langem eine Mindestquotierung für Listen. Frankreich hat sogar ein Paritätsgesetz erlassen, das sicherstellt, dass bei Wahlen die Hälfte der Kandidierenden Frauen sind. Wir wollen ein Paritätsgesetz auch für Brandenburg und unterstützen entsprechende Initiativen auf Bundesebene.
Personelle Zusammensetzung der Parlamente
Doppelmandate, also das Wahrnehmen von Mandaten in mehreren Parlamenten auf Landes-, Bundes- oder Europaebene, lehnen wir ab, weil die zeitliche Belastung einer ernsthaften Parlamentsarbeit die sachgerechte und zeitgleiche Wahrnehmung mehrerer Mandate nicht erlaubt.
Ebenso lehnen wir die zeitliche Wahrnehmung von Regierungsämtern und Mandaten ab, um dem Grundsatz der Gewaltenteilung Rechnung zu tragen. Um dieses Trennungsgebot auch durchsetzbar zu gestalten, wollen wir eine gesetzliche Unvereinbarkeitsregel einführen, welche die Ernennung von Abgeordneten zu Ministerämtern unterbindet.
Kritisch sehen wir zudem die zeitgleiche Ausübung eines Mandates mit Funktionen in Wirtschaft, Verbänden und Vereinen, weil hierdurch mehr oder weniger verdeckte Interessenkollisionen zu besorgen sind. Dieses Problemfeld ist erheblich schwerer lösbar, weil man einem Abgeordneten kaum ein ehrenamtliches Engagement untersagen kann. Wir wollen eine Diskussion, wie diesen Unvereinbarkeiten, z.B. durch Schärfung der Regeln im Umgang mit Befangenheit, Rechnung getragen werden kann werden kann.
Partizipative Gesetzgebungsverfahren
Viele Themen werden in der Gesellschaft breit diskutiert. Das sollte sich das Parlament durch partizipative Gesetzgebungsverfahren zu Nutze machen. Wir wollen dabei die Erfahrungen aus Baden-Württemberg mit der „Politik des Gehörtwerdens“ aufgreifen. So sollen auch Bürger*innen Gesetze im Zuge der ohnehin stattfindenden Verbändeanhörung Gesetzesvorschläge kommentieren können. Darüber hinaus helfen in bestimmten Fällen Dialogforen oder über Losverfahren zusammengestellte Bürgerversammlungen konfliktträchtige Vorhaben zu entschärfen.
Dies muss in eine Gesamtstrategie eingebettet werden, die Anregungen der Bürger mit bestehenden Beteiligungsinstrumenten verzahnt, die nötigen Kompetenzen in der Verwaltung aufbaut und den gesamten Ablauf transparent auf einem Beteiligungsportal zusammenführt.
Parlamentsdebatten erlebbarer machen
Wir wollen Parlamentsdebatten aktueller und lebhafter gestalten. Der rituelle Charakter der Fragestunden mit vorgefertigten Fragen und Antworten muss durch freie Fragemöglichkeiten und offene Antwort- und Debattenrunden auf Antrag auch direkt an die Ministerpräsidentin bzw. den Ministerpräsidenten ergänzt werden.
Aktuelles Stunden müssen einen aktuellen Bezug haben und auch in Ausschusswochen ermöglicht werden. Regierungserklärungen müssen auch von der Opposition eingefordert werden können.
Die meisten der genannten Punkte treffen ebenso auf die kommunale Ebene zu. Einige speziell kommunale Fragen, müssen jedoch gesondert betrachtet werden.
Anliegen von Dörfern und Ortsteilen
Gemeindegebietsreformen und -fusionen haben vielerorts nicht nur effizientere Gemeinden geschaffen, sondern auch dazu geführt, dass die Anliegen von Dörfern und Ortsteilen in den übergeordneten Gemeinde-Parlamenten und auch im Landtag immer schwerer Gehör finden. Im Sinne der Subsidiarität wollen wir weitere Wege suchen, die Ortsteile und Dörfer in ihrer politischen Sichtbarkeit zu stärken. Dazu gehört v.a. die Stärkung von Ortsvorsteher*innen, Ortsbeiräten und der Möglichkeiten von Ortsteilbudgets die Sicherstellung der Repräsentanz der Ortsteile in der Gemeindevertretung, sowie die Etablierung eines jährlichen Parlaments der Dörfer.
Einwohnerantrag
Zurzeit muss ein Einwohnerantrag von mindestens 5% der Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Wir rufen die Gemeinden dazu auf von der Möglichkeit Gebrauch zu machen diese Hürde zu senken, wenn sie dazu führt, dass gar keine Einwohneranträge gestellt werden.
Einwohneranträge sind auch auf Orts- und Stadtteilebene zuzulassen, wenn das Begehren sich lediglich auf diese bezieht.
Einwohnerversammlung
Die Kommunalverfassung stellt es den Kommunen frei, unter welchen Bedingungen es zu einer Einwohnerversammlung kommt. 5% der Einwohner*innen sollten aber in jedem Fall eine solche einfordern können, wie es in der alten Kommunalverfassung noch zugesichert wurde.
Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
Insbesondere Kinder und Jugendliche müssen mit altersgerechten Angeboten eingebunden werden, wenn sie betroffen sind. Nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins muss eine verpflichtende Beteiligung von Jugendlichen an sie betreffenden Planungsprozessen in die Kommunalverfassung aufgenommen werden. Wie die konkrete Beteiligung vor Ort aussehen soll (Kinder- und Jugendparlamente, Kinder- und Jugendforen oder projektbezogene Beteiligungsformen), wird den Kommunen überlassen. Dabei sollten die Qualitätsstandards zum Tragen kommen, die die Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunale Kinderinteressenvertretungen entwickelt hat. Zur vollständigen Umsetzung der UN-Kinderrechts-Konvention sollten neben Kinderinteressenvertretungen auch Kinderbeauftragte, Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche und unabhängige Ombudsstellen in den Kommunen eingerichtet werden.
Direktwahl von Beiräten ermöglichen
Die Kommunalverfassung schreibt bisher vor, dass Beiräte zur Vertretung bestimmter Interessengruppen, durch die Gemeindevertretung selbst gewählt bzw. benannt werden müssen. Wir wollen ermöglichen, dass diese Beiräte auch direkt gewählt werden können, wie das in Gemeinden wie Falkensee oder Dallgow-Döberitz bereits durchgeführt wurde.
Wir sind uns dabei der Gefahr bewusst, dass eine zu geringe Wahlbeteiligung bei der Direktwahl, wie in München geschehen, Möglichkeiten zur Unterwanderung und Übernahme der Gremien durch extremistische Gruppierungen schafft. Diese würden die politischen Möglichkeiten der Beiräte durch mangelnde Akzeptanz deutlich einschränken. Deswegen ist eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit der Festsetzung einer Mindest-Wahlbeteiligung bei der Wahl dieser Gremien zwingend erforderlich.
Bürger*innenhaushalte
Einige Gemeinden in Brandenburg, sowohl kleinere wie Borkheide als auch größere wie Potsdam, haben einen Bürgerhaushalt eingeführt. Wir setzen uns weiter dafür ein, dass dieses Instrument in immer mehr Gemeinden zur Anwendung kommt.
Übertragung von Sitzungen per Livestream
Potsdam und Bernau übertragen die Sitzungen ihrer Stadtverordnetenversammlungen per Livestream im Internet. Hierdurch wird eine niedrigschwellige Teilhabe der Bürger an den Entscheidungsprozessen in der Stadt ermöglicht. Die Kosten belaufen sich in Bernau auf ca. 18.000,00 € p.a. und erscheinen damit vertretbar. Wir möchten weitere Kommunen ermuntern, diesen Beispielen zu folgen und so daran zu arbeiten, die Kluft zwischen Politik und Bürgerschaft zu verringern.
B.Die Vorteile der Direkten Demokratie nutzen
Das Volk übt seine Souveränität in Wahlen und in Abstimmungen aus. Auch wenn das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren der Regelfall bleiben wird, so hat ein durch Volksabstimmung oder Bürgerentscheid zustande gekommenes Gesetz oder Anliegen die gleiche Rechtsbindung.
Von oben angesetzte Volksentscheide lehnen wir dabei grundsätzlich mit Ausnahme der obligatorischen Volksabstimmung ab. Direkte Demokratie soll ein Instrument für die Bevölkerung sein, und nicht als Feigenblatt für politische Verantwortungslosigkeit gewählter Vertreter*innen dienen.
Obligatorische Volksabstimmung
Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg fordert, dass für Privatisierungen von Landeseigentum mit landesweiter Bedeutung obligatorische Volksabstimmungen abgehalten werden, wenn sie nicht mindestens mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag beschlossen wurden. Ausgeschlossen sind dabei Privatisierungen, die aus Entscheidungen höherer Ebenen resultieren.
Die teuren Folgewirkungen früherer Privatisierungen öffentlichen Vermögens zur wenig nachhaltigen Deckung kurzfristiger Haushaltslücken zeigen die Notwendigkeit zusätzlicher Instrumente auf, um die durchaus bestehenden Anreize zum Ausverkauf öffentlicher Infrastruktur zu reduzieren.
Obligatorische Prüfung durch Verfassungsgericht
Die erforderliche Prüfung erfolgreicher Volksinitiativen auf verfassungsrechtliche Zulässigkeit soll zukünftig obligatorisch beim Landesverfassungsgericht und nicht mehr beim Hauptausschuss des Landtages liegen. Es handelt sich hierbei um eine juristische und nicht um eine politische Entscheidung. Deswegen ist die bisher praktizierte Regelung, die Entscheidung über die Zulässigkeit einer Volksinitiative dem politischen Raum zu übertragen, systemwidrig. Es kann dort zu Interessenskonflikten kommen, die nur durch Übertragung der Entscheidung auf eine neutrale und nur dem Gesetz verpflichtete Instanz zu vermeiden sind.
Abstimmungen und Wahlen zusammenlegen
Sollte innerhalb von sechs Monaten nach einem erfolgreichen Volksbegehren eine brandenburgweite Wahl stattfinden, sind diese Wahl und der Volksentscheid zusammen zu legen.
Kostenerstattung
Für Volksbegehren soll es im Anschluss eine Erstattung für nachgewiesene Kosten von 0,25 € je gültiger Eintragung, maximal jedoch von 30.000 € durch das Land geben. Volksentscheidskampagnen sollen im Anschluss ebenfalls 0,25€ je gültiger Ja-Stimme, maximal jedoch 125.000 € erhalten.
Durchführung von Bürgerbegehren
Die Gemeinden und Städte sind die politischen Einheiten, mit denen sich die Bürgerinnen und Bürger am stärksten verbunden fühlen. Gerade hier ist es wichtig, die Menschen so weit wie möglich an den politischen Prozessen vor Ort teilhaben lassen. Die bestehenden Regelungen der Kommunalverfassung für die Durchführung von Bürgerbegehren haben sich weitgehend bewährt. Verbesserungsbedarf sehen wir an zwei Stellen.
Zulässigkeitsprüfung durch die Kommunalaufsicht
Bisher prüft die betroffene Kommunalvertretung, ob ein Bürgerbegehren zulässig ist. Es handelt sich hierbei um eine juristische und nicht um eine politische Entscheidung. Deswegen ist die bisher praktizierte Regelung, die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Begehrens dem politischen Raum zu übertragen, systemwidrig. Es kann dort zu Interessenskonflikten kommen. Deswegen soll stattdessen zukünftig die Kommunalaufsicht über die Zulässigkeit des Begehrens befinden.
Bevor es zu einem Bürgerentscheid kommt, soll ein erfolgreiches Bürgerbegehren mit der betroffenen Kommunalvertretung einen Kompromiss aushandeln können. Bisher verhindert ein Zwang zur unveränderten Übernahme solche Kompromisse.
Kostenschätzung
Statt dem bisher geforderten Kostendeckungsvorschlag sollen die Antragsteller*innen lediglich die finanziellen Auswirkungen benennen müssen, wie es in Berlin bereits gelebte Praxis ist.
Information und Transparenz – die Qualität der Debatte erhöhen
Alle Formen der Demokratischen Teilhabe beruhen auf einer gemeinsamen Grundvoraussetzung: dass mündige Bürgerinnen und Bürger informiert diskutieren und entscheiden können. Wir wollen eine Debattenkultur, die auf der Basis von Fakten und gegenseitigem Respekt zu einem echten Austausch von Argumenten führt.
Der Eindruck von Mauschelei und zurückgehaltenen Informationen gefährdet diese Debattenkultur, vereinfacht populistische Meinungsmache und verhindert eine umfassende Willensbildung. Wir stehen daher ein für Transparenz, politische Bildung und einen fairen Umgang miteinander.
Selbstverpflichtung zum fairen Wahlkampf
Bündnis 90/Die Grünen haben zum Bundestagswahlkampf eine Selbstverpflichtung beschlossen, die zu einem fairen Wahlkampf beitragen soll. Darin verpflichten wir uns immer deutlich zu machen, wer die/der Absender*in einer Nachricht ist, auf Social Bots zu verzichten, die Wahlkampffinanzen transparent dazustellen, den Wahlkampf auf Grundlage von Fakten zu führen und auf Big Data bei der Identifizierung von Zielgruppen wie im US-Wahlkampf zu verzichten.
Alle Parteien sind aufgerufen, diese Selbstverpflichtung selbst einzugehen, sie weiter zu entwickeln und sie zu verbreiten.
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