Veranstaltung: | Landesparteirat |
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Tagesordnungspunkt: | 3. Leitanträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 02.03.2017) |
Status: | Eingereicht |
Beschlossen am: | 02.03.2017 |
Eingereicht: | 04.03.2017, 10:16 |
L2: Gute Bildung für jedes Kind von Anfang an: 200 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr in Kitaqualität und in Beitragsfreiheit investieren!
Titel
Antragstext
Wir wollen von den über 300 Millionen Euro, die Brandenburg ab 2020 aus dem
neuen Länderfinanzausgleich erhält, 200 Millionen Euro in die frühe Bildung
investieren, und zwar sowohl in die Weiterentwicklung der Qualität als auch in
die Beitragsfreiheit. Denn Bildung ist Staatsauftrag. Gute Bildung, Betreuung
und Erziehung eines Kindes von Anfang an ist der Schlüssel für mehr soziale
Gerechtigkeit in der Zukunft. Gleichzeitig verbessert ein Kita-Besuch allein
nicht die Bildungschancen von Kindern, sondern es kommt auch auf die Qualität
der Kita an. Deshalb wäre es fatal, die Weiterentwicklung der Qualität gegen die
Beitragsfreiheit auszuspielen beziehungsweise das eine zu Lasten des anderen
voranzutreiben. Darüber hinaus darf in der aktuellen Debatte nicht vergessen
werden, dass der derzeit sehr gute Versorgungsstand mit Kita-Plätzen in
Brandenburg kein Selbstläufer ist. Gerade in wachsenden Orten werden wir in den
nächsten Jahren auch Mittel für zusätzliche Kitas benötigen.
Mehr Zeit für jedes einzelne Kind – Betreuungsschlüssel weiter senken!
Das Ziel, den Betreuungsschlüssel auf die von der Bertelsmann-Stiftung
empfohlene Relation von 1:3 für Unterdreijährige und 1:7,5 für Drei bis
Sechsjährige zu senken, wollen wir möglichst schnell mit Hilfe eines Stufenplans
erreichen. Denn Zeit der Erzieherinnen und Erzieher für jedes einzelne Kind ist
eine wesentliche Voraussetzung für mehr Qualität in der Kita-Bildung. Die
derzeitigen Betreuungsschlüssel sind trotz der geplanten beziehungsweise bereits
erfolgten Absenkung auf 1:5 für Ein bis Dreijährige und 1:11 für Drei bis
Sechsjährige immer noch viel zu hoch, zumal Urlaub, Krankheit oder Abwesenheiten
wegen Fortbildungen nicht eingerechnet sind. Unter einer fehlenden individuellen
Betreuung leiden vor allem Kinder mit besonderen Herausforderungen. Ab 2020
wollen wir hier 90 Millionen Euro jährlich zusätzlich investieren und die
Betreuungsschlüssel weiter auf 1:4 für Unterdreijährige (ca. 40 Millionen Euro)
und 1:9 für Drei bis Sechsjährige (ca. 50 Millionen Euro) verbessern.
Erzieher*innen beruf attraktiver machen und Arbeitsbedingungen verbessern!
Schon jetzt herrscht ein großer Bedarf an Erzieher*innen, besonders Männer sind
Mangelware. Wir wollen die Aus- und Fortbildungsangebote ausbauen und die
Arbeitsbedingungen für Erzieher*innen verbessern. Kleinere Gruppengrößen sind
ein wesentlicher Baustein zur Entlastung, außerdem brauchen Erzieher*innen mehr
Zeit für Vor- und Nachbereitung, Dokumentation, Eltern- und Teamgespräche sowie
Fortbildung. Die Kita-Leitungen erledigen ihre Arbeit oft nebenher, sie sollten
pro hundert Kinder ganz freigestellt werden. Für diese Maßnahmen wollen wir ab
2020 zwanzig Millionen Euro jährlich zusätzlich zur Verfügung stellen.
Bildung ist eine gesellschaftliche Investition in die Zukunft und sollte für
Eltern nichts kosten. Das gilt nicht nur für Schulen und Hochschule, sondern
auch für Kitas. Das aktuelle System, nach dem Eltern in Brandenburg je nach
Wohnort höchst unterschiedliche Sätze bezahlen, ist weder transparent noch
gerecht. Im Nachbarland Berlin fallen zudem ab 2018 gar keine Beiträge für Kita-
, Tagespflege oder Hortbetreuung mehr an. Zurzeit zahlen Eltern in Brandenburg
etwa 90 Millionen Euro pro Jahr an Kita-Gebühren. Gerade für Familien mit
kleinen und mittleren Einkommen stellen Kita-Gebühren eine nicht zu
unterschätzende finanzielle Belastung dar. Gebührenfreiheit in Kitas ist nicht
nur sozial gerecht, sondern fördert vor allem junge Familien. Dafür wollen wir
ab 2020 neunzig Millionen Euro jährlich zur Verfügung stellen und Kitas in
Brandenburg beitragsfrei machen.
Finanzierung und Qualitätsentwicklung in einem neuen Kita-Gesetz regeln
Die Kita-Finanzierung wollen wir in einem Kita-Gesetz neu regeln und analog zu
Berlin individuell an die Bedarfe der Kinder (Alter, Betreuungszeiten,
Integrationskinder) anpassen. Dabei soll besonders dem Problem Rechnung getragen
werden, dass aktuell viele Kinder über acht Stunden hinaus in der Kita betreut
werden. Die Programme der Landesregierung zur besseren Ausstattung von
sogenannten „Brennpunktkitas“ mit fünf Millionen Euro pro Jahr und zur baulichen
Sanierung mit vierzig Millionen Euro aus dem Topf des wegfallenden
Betreuungsgeldes unterstützen wir ausdrücklich.
Bundesweites Kita-Qualitätsgesetz und Bundesförderung anstreben
Wir wollen, dass überall gute Bedingungen für mehr Qualität in den Kitas
geschaffen werden und unterstützen deshalb Bestrebungen für ein bundesweites
Kita-Qualitätsgesetz. Der Bund soll sich mit einer Milliarde Euro an den
zusätzlichen Kosten, insbesondere an der weiteren Verbesserung der
Betreuungsschlüssel, beteiligen. Denn gute Bildung für jedes einzelne Kind darf
nicht von der sozialen Herkunft oder vom Wohnort abhängen.
Alle weiteren Forderungen siehe LDK-Beschluss vom 16. April 2016 in Wittenberge:
Qualitätsoffensive für die frühkindliche Entwicklung und Bildung in Brandenburg!
Änderungsanträge
- Ä1 (Jens Dörschel, Eingereicht)
- Ä2 (Jens Dörschel, Eingereicht)
- Ä3 (Marie Luise von Halem (Potsdam KV), Eingereicht)
- Ä4 (Marie Luise von Halem (Potsdam KV), Eingereicht)
- Ä5 (Marie Luise von Halem (Potsdam KV), Eingereicht)
- Ä6 (Jens Dörschel, Eingereicht)
- Ä7 (Marie Luise von Halem (Potsdam KV), Eingereicht)
- Ä8 (Jens Dörschel, Eingereicht)
- Ä9 (Annalena Baerbock (Potsdam KV), Eingereicht)
- Ä10 (Annalena Baerbock (Potsdam KV), Eingereicht)
- Ä11 (Annalena Baerbock (Potsdam KV), Eingereicht)
- Ä12 (Annalena Baerbock (Potsdam KV), Eingereicht)
Kommentare
Thomas Dyhr:
Der Antrag stellt auf die durchaus wichtigen Parameter wie Betreuungsschlüssel etc. ab, verliert aber kein Wort, wie die Refinanzierung der kommunalen Investitionen in die baulichen Anlagen bewerkstelligt werden soll. Die vorgeschlagenen Beträge für Investitionen in Brennpunktkitas und bauliche Sanierung treffen das Problem nicht nur zum Teil, weil hiervon nur ein Teil der Kommunen erfasst und jene Kommunen benachteiligt werden, die ihre Aufgaben bisher erfüllt und Kitas gebaut haben.
Die baulichen Unterhaltungskosten der Kitas und Abschreibungen der Kita-Gebäude sind (zumindest in Bernau) Bestandteil der Kalkulation. Dazu ist zu sagen, dass die Stadt Bernau gerade erst den zweiten Kitaneubau eröffnet hat, mit dem dem wachsenden Bedarf an Kitaplätzen Rechnung getragen wird.
Ohne den Kommunen wenigstens vom Land die Abschreibungen auf die baulichen Anlagen zu erstatten, würde eine Beitragsfreiheit den Investitionen in Neubau und Sanierung von Kitas die wirtschaftliche Grundlage nehmen.
Deswegen gehört die Forderung nach Übernahme der baulichen Abschreibungen durch das Land mit in den Antrag.