Dieser Aspekt fehlt in dem Antrag bisher völlig. Das Land finanziert bisher aber nur eine Betreuungszeit von 7,5 Stunden. Mit 7,5 Stunden Kita-Betreuung lässt sich ein 8 Stundenarbeitstag plus An- und Abfahrt in sehr vielen Fällen nicht organisieren, insbesondere nicht für Alleinerziehende. Deswegen sind ausreichend lange Betreuungszeiten ein wesentlicher Faktor, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten, und den Familien zu ermöglichen, dass nötige Familieneinkommen durch Erwerbsarbeit zu erwirtschaften.
Über 7,5 Stunden hinausgehende Betreuungszeiten müssen, wenn die Kommunen sie denn anbieten, müssen durch die Kommunen und Elternbeiträge finanziert werden. Sollte letzteres in Zukunft nicht mehr möglich sein, weil geregelt wird, dass die Kommunen zukünftig keine Elternbeiträge mehr erheben dürfen, müsste damit gerechnet werden, dass die Kommunen längere Betreuungszeiten nicht mehr oder weniger anbieten. Dies gilt es zu verhindern bzw. umgekehrt mit Landesmitteln eine Ausweitung des Angebots langer Betreuungszeiten zu erreichen.
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