Der Bund hat gem. Art. 73 (1) 9a GG bereits die gesetzliche Regelungskompetenz für die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalpolizeiamt in Fällen, in denen eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder die oberste Landesbehörde um eine Übernahme ersucht. Diese Einschränkung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes ist gut und sinnvoll und sichert den Einfluss der Länder auf dem Gebiet der Inneren Sicherheit.
Die laut Antragsentwurf angestrebte bundesweit einheitliche Regelung der Gefahrenabwehr geht erkennbar darüber hinaus und würde den Einfluss der Länder auf die Gestaltung des Polizeirechts zurückdrängen. Die Zurückdrängung der Länderkompetenz hätte zur Folge, dass der repressive Überbietungswettbewerb der Bundesebene unmittelbar auf die Länder durchschlagen würde und letztlich auf Länderebene auch mit Ressourcen hinterlegt werden müsste. Genau das ist auch seit Januar 2017 erklärtes Ziel und Politik der Union.
Das kann und darf nicht Ziel grüner Politik sein. Die Länderzuständigkeit auf dem Sektor des Polizeirechts ist eine der politischen Garanten gegen überschäumende Phantasien, was noch alles an Repression möglich ist. Und "mehr Repression" heißt noch lange nicht "mehr Sicherheit", wie die Union vorzugaukeln sucht.
Im gegenwärtigen Zustand ist allerlei an gesetzlichen Maßnahmen aushandelbar, was sinnvoll ist. So sollte es aber auch bleiben.
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