Alles Nachfolgende (ab Zeile 63) streichen. Bis dahin formuliert der Antrag rechts- und sicherheitspolitische Grundsätze und Leitplanken unseres Politikansatzes. Ab Zeile 63 wird das fast komplett wieder zunichte gemacht, weil nun doch wieder losgelöst von den eben festgestellten Grundsätze quasi "aus der Luft" Position zu Einzelmaßnahmen bezogen wird und das im Rahmen internationale Terrorismusbekämpfung.
Ich finde, der Antrag muss sich entscheiden: Entweder er ist eine Grundsatzpositionierung/eine Resolution und legt die "roten Linien" und Grundlagen unseres politischen Agierens in der Sicherheitspolitik fest - dann kann alles ab Zeile 63 gestrichen werden (was ich sehr gut fände und deshalb als ÄA einbringe). Oder der Antrag ist eine - manchmal aus dem Zusammenhang gerissene und deshalb wenig nachvollziehbare - klein-klein Positionierung zu allen möglichen Einzelmaßnahmen, die gerade im sicherheitspolitischen Kontext diskutiert werden - dann passen die Grundsätze bis Zeile 62 nicht dazu.
Der Vorteil an Grundsätzen ist übrigens, dass sich daraus auch gut Lösungen zu allen Einzelfragestellungen - sogar zu solchen, die man vielleicht noch gar nicht so vorhersehen kann - ableiten lassen ;-).
Kommentare