Wenn wir über Grundsätze reden, sollten wir einzelne Maßnahmen (Videoüberwachung/ Schleierfahndung) herauslassen. Die Erörterung der Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen folgt den Grundsätzen, sie selbst sind aber keine und sollten auch nicht dazu erhoben werden.
Unser Problem ist die Repressionsspirale eines "immer schärfer", wenn irgend etwas passiert ist und ein weiteres Problem ist der Einsatz trojanischer Pferde in der politischen Diskussion, indem der Terror zur Vorwand genommen wird, Maßnahmen zu etablieren, deren Einführung ohne das Terrorargument wegen ihrer Unverhältnismäßigkeit niemals mehrheitsfähig wäre. Hier sollten wir Ehrlichkeit in der Debatte fordern.
In der ursprünglichen Fassung des Antrags wird gefordert, dass Maßnahmen "nachweisbar" einen sicherheitspolitischen Mehrwert bringen müssten. Den Nachweis wird man bei neuen Maßnahmen nur selten erbringen können, weil die Erfolgsaussicht einer Maßnahme in der Regel eine Prognoseentscheidung ist. Deswegen wird der Begriff "erkennbar" gewählt, der Prognoseentscheidungen ermöglicht. Die an anderer Stelle geforderte Befristung ist der richtige Hebel, untaugliche Mittel zurückzunehmen.
Ein weiteres Problem in diesem Zusammenhang ist auch das weit verbreitete Etablieren von untauglichen Mitteln, um eine tatsächlich nicht vorhandene Handlungsfähigkeit zu demonstrieren. Jedes Gesetz erzeugt Aufwand für seinen Vollzug und man sollte stets im Blick haben, welchen Aufwand eine neue Maßnahme verursacht. Die Ressourcen, die für Unsinn vergeudet werden, stehen für sinnhafte Aufgaben nicht zur Verfügung. Es macht keinen Sinn, mehr Polizisten und Justizmitarbeiter zu fordern, wenn diese gewonnenen Ressourcen auf der anderen Seite vergeudet werden.
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